Tach, tolle Tonne!
Tschüss, alter Sack!

Die Wertstofftonne

Im Jahr 2016 ist die Wertstofftonne mit gelbem Deckel flächendeckend in allen zehn Städten und Gemeinden des Kreises Paderborn eingeführt worden.

Mit ihrer Einführung ist die Abfalltrennung für Sie noch leichter und die Sammlung komfortabler und sauberer geworden. Zusätzlich zu den Kunststoff-, Metall- und Verbundverpackungen, die über viele Jahre im "Gelben Sack" gesammelt worden sind, können über die Wertstofftonne weitere Gegenstände aus Kunststoff und Metall entsorgt werden, z.B. der defekte Eimer oder die alte Metallschüssel – in die neue Wertstofftonne kommen alle Teile aus Kunststoff und Metall. Diese Regelung ist aus Sicht der stofflichen und energetischen Verwertung sinnvoll und ein weiterer wichtiger Schritt, den Ressourcenschutz und die nachhaltige Kreislaufwirtschaft auszubauen.
→ Was darf rein?

Abfuhrtermine

MyMüll App

Keine Termine mehr verpassen!

Was darf rein?

Alles, was früher über den "Gelben Sack" gesammelt wurde: Kunststoff-, Metall- und Verbundverpackungen wie Getränke- und Milchtüten, Kunststoffflaschen, Konservendosen, Folientüten, Alufolie, leere Tuben, Styropor u.v.m.

und

Haushalts- und Gebrauchsgegenstände aus Kunststoff und Metall z.B. Kerzenhalter, Aufbewahrungsdosen, Rohrreste, Töpfe, Pfannen, Siebe, Kämme/Bürsten, Essbesteck, Eimer, Becher, Schüsseln, Gießkannen, Schalen, Backbleche, Kinderspielzeug, Klarsichthüllen, CDs/DVDs, Blumentöpfe, Werkzeug, Nägel, Draht, Schrauben u.v.m.

Kunststoff, Verbundstoffe
und Metall

Was gehört nicht rein?

Z.B. Elektroaltgeräte, Batterien/Akkus, Glas, Leuchtmittel, Papier/Pappe/Kartonagen oder Textilien. Hierfür gibt es zumeist andere Rückgabemöglichkeiten in Ihrer Stadt/Gemeinde.

Hygieneartikel (Windeln, Binden, Wattereste, Kondome), Spritzen, Kanülen, Medikamentenreste, Keramik, Porzellan, Gummireste, Video-und Audiokassetten, Kunststoffbänder zum Einwickeln sowie Kunststoffnetze, Kfz-Kleinteile, verpackte bzw. „alte“ abgelagerte Lebensmittel, Holzreste und Glasscherben gehören allesamt in die graue Restmülltonne.

Fragen und Antworten:

Welche Mengen sind 2023 kreisweit in der Wertstofftonne erfasst worden?

Warum ist die Wertstofftonne im Kreis Paderborn eingeführt worden?

Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und  dem Verpackungsgesetz (VerpackG) sind alle Haushalte verpflichtet, Abfälle aus Kunststoff und Metall getrennt zu sammeln, unabhängig davon, ob es sich um Verpackungen handelt oder nicht. Ein fester Behälter ist für diese Abfälle ein sinnvolles Sammelsystem, deshalb haben sich die kreisangehörigen Städte und Gemeinden dafür ausgesprochen.

Mit Einführung der Wertstofftonne gehören die instabilen, dünnen „Gelben Säcke“ endlich der Vergangenheit hat. Die Sammlung von Metall- und Kunststoffgegenständen über den festen Behälter ist nicht nur bequemer, sondern auch deutlich sauberer und hygienischer. Die Umstellung auf die Wertstofftonne  bedeutet deshalb insgesamt einen großen Servicegewinn für alle Haushalte im Paderborner Land und auch einen Imagegewinn für die Kreislauf- und Abfallwirtschaft in unserer Region.

In welchen Größen gibt es die Wertstofftonne?

Den Haushalten wird i.d.R. eine 240 l Wertstofftonne zur Verfügung gestellt. Kleinere Gefäße werden nicht angeboten. Neben dem 240 l-Standardbehälter gibt es in einigen Städten und Gemeinden für Großwohnanlagen und sonstige große Anfallstellen 1.100 l-Behälter. Bei Bedarf erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt oder Gemeinde nach einer Lösung für große Mengen. Fällt bei Ihnen sehr wenig an, kann eine Entsorgungsgemeinschaft oder die Nachbarschaftstonne die Lösung sein.

Wie oft wird die Wertstofftonne geleert? Wann genau ist ihre Abfuhr?

Grundsätzlich alle vier Wochen. Die genauen Abfuhrtermine entnehmen Sie bitte Ihrem aktuellen Abfallkalender, der rechtzeitig vor Jahreswechsel an alle Haushalte verteilt wird. Oder nutzen Sie die  Service App mymuell.de .

→ Zu den Abfuhrterminen

Reicht das Volumen der 240-l-Wertstofftonne bei 4-wöchentlicher Abfuhr aus?

Eine Wertstofftonne reicht in der Regel für Haushalte bis 5 oder 6 Personen aus. Bei größeren Familien oder Hausgemeinschaften können mehrere Gefäße zur Verfügung gestellt werden. Bei Mehrbedarf wenden Sie sich bitte an Ihre Stadt oder Gemeinde. Grundsätzlich kann in einer Wertstofftonne der Inhalt von fünf „Gelben Säcken“ untergebracht werden. Wichtig ist, die Abfälle möglichst lose in die Wertstofftonne zu werfen, um das Tonnenvolumen optimal auszunutzen.

Werden gefüllte Säcke oder Gegenstände, die am Abfuhrtag neben der Wertstofftonne stehen, mitgenommen?

Nein. Da für die Entleerung der Gefäße in den meisten Fällen moderne Seitenlader eingesetzt werden, ist das grundsätzlich nicht möglich. Die Schüttung der Entsorgungsfahrzeuge ist zu hoch und zu klein, als dass dort Säcke oder andere Gegenstände sicher eingeworfen werden könnten. Es wird nur noch der Inhalt der Wertstofftonnen entleert.

Ich habe noch ein paar alte "Gelbe Säcke". Kann ich diese zum Vorsortieren noch nutzen und gefüllt in die Wertstofftonne geben?

Ja, aber bedenken Sie, dass mehr in die Wertstofftonne passt, wenn Sie die Abfälle lose hineingeben, da dann nicht so viele Hohlräume entstehen.

Kann ich eine Wertstofftonne mit einem Nachbarn teilen?

In den meisten Städten und Gemeinden des Kreises Paderborn gibt es die Möglichkeit einer Nachbarschaftstonne oder einer Entsorgungsgemeinschaft. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt oder Gemeinde, ob dieses möglich ist.

Kann ich mich von der Wertstofftonne befreien lassen?

Grundsätzlich nicht. Auch die Wertstofftonne unterliegt seit dem 01.01.2016 per kommunaler Abfallsatzung dem Anschluss- und Benutzungszwang. Warum? Weil der Gesetzgeber die Trennung von Kunststoff und Metall für alle Haushalte rechtlich einfordert (KrWG/VerpackG). Außerdem haben die Verbraucher beim Kauf von Waren für die Verkaufsverpackungen ein Lizenzentgelt (z.B. Grüner Punkt) bezahlt, wodurch die Abfuhr und Verwertung dieser Abfälle finanziert wird.

Warum dürfen keine Wertstoffe wie Elektrokleingeräte, Alttextilen oder Holz in die Wertstofftonne geworfen werden?

Bei den Überlegungen zur Wertstofftonne im Kreis Paderborn wurden Empfehlungen des Umweltbundesamtes sowie Erfahrungen aus anderen Städten und Kreisen zu Grunde gelegt. Danach ist es weder ökologisch noch wirtschaftlich vorteilhaft, die o.g. Stoffe mit in der Wertstofftonne zu sammeln.

Da Elektrokleingeräte neben ihrem Wertstoff- auch ein Gefahrstoffpotenzial (z.B. Lithium-Ionen-Batterien) enthalten und bereits seit 2006 ein sehr gutes und separates Erfassungssystem nach dem Elektrogerätegesetz (ElektroG) in den Kommunen besteht, wird auf ihre Erfassung in der Wertstofftonne verzichtet.

Bei Holz ist die Aussortierung in den automatischen Sortieranlagen problematisch. Holz wird als Störstoff ausgelesen, weil es artspezifisch ähnlich ist wie Papierreste. Auch für Altholz gibt es auf kommunaler Ebene bereits gut funktionierende separate Rückgabemöglichkeiten. Dieses gilt auch für Alttextilien (Altkleidercontainer) und Batterien/Akkus (Rückgabe über Handel/Wertstoff- bzw. Bauhöfe).

Für Gummi existiert keine sinnvolle Verwertungsmöglichkeit. Gummireste sind deshalb als Restabfall zu entsorgen.

Übrigens: Laut Abstimmungsvereinbarung zwischen den Dualen Systemen und dem WPL sind auch alle Arten von KFZ-Bauteilen ausdrücklich von der Erfassung über die Wertstofftonne ausgeschlossen.

Wie entsorge ich Abfall-Verbundstoffe, die aus einer Mischung von Kunststoff, Metall, Papier/ Pappe, Holz, Gummi oder Glas bestehen?

Gegenstände aus Kunststoff und/oder Metall verbunden mit Holz, Gummi oder Glas sollten grundsätzlich über die Restmülltonne entsorgt werden. Ausnahme sind Verpackungs-Verbundstoffe, wie z.B. Milch- und Safttüten. Sie gehören in die Wertstofftonne.

Wie entsorge ich Abfälle aus Kunststoff und Metall, die nicht in die Wertstofftonne passen?

Abfälle aus Kunststoff und Metall, die nicht in die Wertstofftonne passen, z.B. der Gartenstuhl, der Plastik-Kindertrecker oder ein großes Metallgitter zählen zu Sperrmüll und können über die kommunale Sperr- oder Metallabfuhr entsorgt werden.

Einige kommunale Bauhöfe und die Recyclinghöfe in der Stadt Paderborn bieten für ihre Bürgerinnen und Bürger auch eine kostenlose Abgabemöglichkeit an. Informieren Sie sich dazu im Abfallkalender oder auf der Internet-Seite Ihrer Stadt/Gemeinde, für die Stadt Paderborn auf der Internetseite des ASP.

Im Entsorgungszentrum „Alte Schanze“ in  Paderborn-Elsen werden diese Abfälle zu den gewohnten Öffnungszeiten gegen Gebühr angenommen.

Muss ich die Wertstoffe säubern, bevor ich sie in die Wertstofftonne gebe?

Nein, aber die gebrauchten Verkaufsverpackungen sollten wie bei der früheren Sammlung im „Gelben Sack“ weitgehend restentleert bzw. löffelrein sein. Dieses gilt natürlich auch für die anderen Haushalts- und Gebrauchsgegenstände aus Kunststoff und Metall. Eine gründliche Reinigung sollte aus ökologischen Gründen nicht vorgenommen werden. Für Flüssigkeiten jeglicher Art ist die Wertstofftonne tabu.

Erhalten auch Gewerbetriebe die Wertstofftonne?

Wenn Gewerbebetriebe an die öffentliche Abfuhr ihrer Stadt/Gemeinde angeschlossen sind, erhalten diese auch die Wertstofftonne. Es handelt sich hier in der Regel um gewerbliche Gebäude, die auch privat genutzt werden oder um Anfallstellen, die den Haushalten vergleichbar sind . Z.B.:

  • Gaststätten, Cateringbetriebe, Kioske, Imbissbetriebe
  • Hotels, Reisebüros, Tankstellen
  • Öffentliche Verwaltungen,
  • Kirchen und karitative Einrichtungen
  • Bildungseinrichtungen, Schulen, Universitäten
  • Apotheken und medizinische Einrichtungen (z.B. Krankenhäuser, Ärztehäuser, Altenheime, Kurkliniken, etc.)
  • Freiberufler (z. B. Ärzte, Masseure, Rechtsanwälte, Ingenieure, etc.)
  • Typische Anfallstellen des Kulturbereichs (Kino, Theater, Museum, Stadtfeste, etc.) sowie Anfallstellen des Freizeitbereichs (Campingplätze, Ferienanlagen, Sportanlagen, Schwimmbäder, etc.)
  • Handwerksbetriebe (z. B. Metzger, Bäcker, Friseure, Gärtnereibetriebe, etc.)

In diesen Anfallstellen fallen in der Regel Verpackungsabfälle von privaten Endverbrauchern an.

Generell von der Wertstofftonne ausgeschlossen sind Transportverpackungen, die in Gewerbebetrieben anfallen. Ausgeschlossen sind zum Beispiel auch Handels- und Industriebetriebe ohne private Wohnnutzung, da dort in der Regel kaum lizensierte Verpackungsabfälle anfallen. Falls dort sonstige Wertstoffe aus Kunststoff- und Metall anfallen, die keine Verpackung sind, kann nach Rücksprache mit der Stadt oder Gemeinde eine kostenpflichtige Wertstofftonne oder ein größerer Wertstoffcontainer für diese Abfälle aufgestellt werden. Grundsätzlich sind auch solche Betriebe nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz verpflichtet, Abfälle aus Kunststoff und Metall getrennt zu sammeln und einer Verwertung zuzuführen.

Übrigens: Laut Abstimmungsvereinbarung zwischen den Dualen Systemen und dem WPL sind alle Arten von KFZ-Bauteilen ausdrücklich von der Erfassung über die Wertstofftonne ausgeschlossen.

Was geschieht mit den Abfällen aus der Wertstofftonne?

Entgegen einem weit verbreiteten Vorurteil ist es ist nicht richtig, dass die Inhalte  der Wertstofftonne allesamt verbrannt werden. Metalle, z.B. Weißblechdosen, Aluminiumverpackungen oder Eisen- und Kupferreste, gehen nach der Sortierung in die hochwertige Metallschrottverwertung. Flüssigkeitskartons (TetraPaks) werden z.B. stofflich gern auch in der papierverarbeitenden Industrie eingesetzt. Auch Kunststoffe aus PE, PP, PS oder PET können, sofern sauber getrennt, als sogenanntes Regranulat wieder stofflich in der verarbeitenden Industrie eingesetzt werden. Die Recyclingquoten legt das Verpackungsgesetz fest.

Kunststoffverpackungen und andere Kunststoffreste, die nicht stofflich verwertet werden, gelangen in die energetische Verwertung. Gegenüber der herkömmlichen Verbrennung in einer Restabfall-Müllverbrennungsanlage (MVA) können diese Abfälle höchst effizient aufbereitet und zum Beispiel als Ersatzbrennstoff für fossile Energieträger in entsprechenden Feuerungsanlagen mit erhöhter Brennenergieleistung verbrannt werden.

Was ist der WPL-Zweckverband?

wertstofferfassung-paderborner-land-logoDie kreisangehörigen Städten und Gemeinden und der Kreis Paderborn haben im Dezember 2015 einen Zweckverband Wertstofferfassung und -verwertung Paderborner Land (WPL-Zweckverband) gegründet, der die Erfassung und Verwertung von Kunststoff- und Metallabfällen über die neue Wertstofftonne organisiert und gemeinsam mit den „Dualen Systembetreibern“ im Rahmen der Verpackungsverordnung umsetzt. Während die „Dualen Systeme“ weiterhin für die Erfassung und Verwertung von Verkaufsverpackungen aus Kunststoff-, Metall- und Verbundstoffen verantwortlich sind, ist der öffentlich-rechtliche Zweckverband für die Erfassung und Verwertung von stoffgleichen Nichtverpackungen aus Kunststoff und Metall zuständig, die in den Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen anfallen (z.B. Töpfe, Eimer, Kinderspielzeug, Werkzeuge).

Welche Aufgaben hat der WPL-Zweckverband?

Zusammengefasst verfolgt der Zweckverband folgende Kernaufgaben:

Organisation der Erfassung und Verwertung der stoffgleichen Nichtverpackungen über die Wertstofftonne
Abstimmung der Erfassung und Verwertung mit den „Dualen Systemen“
Vereinbarung und Einziehung der sogenannten Nebenentgelte von den „Dualen Systemen“

Die kommunale Satzungshoheit bleibt von der Aufgabenübertragung unberührt und somit weiterhin bei den Städten und Gemeinden sowie dem Kreis Paderborn.

Die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen erfolgt gemäß Eigenbetriebsverordnung NRW bzw. nach dem Kommunalabgabengesetz NRW. Der Zweckverband hat keine Gewinnerzielungsabsicht. Nach Abschluss eines Jahres erhebt der Zweckverband von seinen Mitgliedern eine Verbandsumlage zur Deckung seines Finanzbedarfs.

Wer ist Mitglied im Zweckverband?

Dem Zweckverband gehören neben dem Kreis Paderborn alle zehn Städte und Gemeinden des Kreises Paderborn an. In der Verbandsversammlung sind gemäß Satzung  je zwei Vertreter/innen der Körperschaften der Verbandsmitglieder vertreten, also insgesamt 22 Personen.

Die WPL-Verbandsversammlung findet in der Regel einmal jährlich statt. Aktuell gehören folgende Personen dem WPL-Vorstand an:

Verbandsvorsitzender: Meinolf Päsch (Mitglied des Kreistages/Delbrück)
Stellv. Verbandsvorsitzender:
Sascha Pöppe (Mitglied im Paderborner Stadtrat)

Verbandsvorsteher: Dr. André Brandt (Dezernent – Kreis Paderborn)
Stellv. Verbandsvorsteher:
Ulrich Berger (Bürgermeister der Stadt Salzkotten) und Dr. Dietmar Regener (Stadt Paderborn/ASP-Eigenbetrieb)

Sie haben weitere Fragen? Schicken Sie uns eine E-Mail 
oder erkundigen Sie sich telefonisch. → Kontakt

Mitglieder im WPL-Zweckverband: